
Internes

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Aus gegebenem Anlass und um ein entspanntes Miteinander zu gewährleisten, möchten wir Euch bitten, Euch an die Ruhezeiten zu halten. Diese sind:
Montags - Samstags 13-15 Uhr und ab 20 Uhr
Sonntags - ganztägig!!!
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Aus Sicherheitsgründen wird gebeten die Tore gemäß den angegebenen Uhrzeiten auf den Schildern zu schließen!
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Wir möchten darauf hinweisen, dass Hunde in der Gartenanlage anzuleinen sind! Die Hundebesitzer sind, laut Satzung, dazu verpflichtet, den eigenen Garten so zu gestalten, dass der Hund nicht in die Nachbargärten gelangen kann!
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Das Fahren in der Gartenanlage ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt! Sollte der vereinseigene Parkplatz voll sein, nutzen Sie bitte die Stellplätze am Hippenhaus oder am Vereinsheim. Parken auf den Wegen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Parken auf den markierten Sperrflächen ist untersagt.
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Bitte beachtet, dass der halbe Weg mit zur eigenen Gartenpflege gehört und somit von Unkraut befreit werden muss.
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Um ein gepflegteres, einheitlicheres Allgemeinbild zu präsentieren, möchten wir Euch bitten die Hecken auf ein angemessenes Maß zurück zu schneiden.
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Die Pflege und Instandhaltung der Eingangstörchen zu Euren Gärten obliegt den Pächtern. Sollten sich zwei Pächter ein Eingangstörchen teilen, so sind beide in gleichen Anteilen für die Pflege verantwortlich.
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Wir bitten unsere neuen Mitglieder sich zeitnah bei ihren Nachbarn vorzustellen. Bei der Gelegenheit können Sie auch die Pflege der ggf. geteilten Hecke mit Ihrem Nachbarn absprechen.
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Der Vorstand hat jederzeit das Recht ihren Garten zur Erfüllung satzungsgemäßer oder besonderer Aufgaben zu betreten, daher sehen sie bitte davon ab, den Zugang zu Ihrem Garten mit einem Schloss zu schützen. Ihre Laube dürfen sie selbstverständlich abschließen.
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Das Betreten der anderen Gärten ist nur dem Vorstand gestattet, oder nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Pächter.
Liebe Gartenfreunde!
Wir möchten Euch bitten, den Vorstand Sonntags
mit Angelegenheiten die den Kleingarten betreffen
nur in absoluten Notfällen anzusprechen.
Auch wir möchten mal frei haben!
Bei Problemen könnt Ihr uns auch gerne unter der
Telefonnummer: 0202 / 732172
auf den Anrufbeantworter sprechen, uns unter
eine E-Mail senden oder
um 18.30 Uhr zu den jeweiligen Vorstandssitzung kommen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Der Vorstand!
Mahnungsprozedere
Liebe Mitglieder des Kleingärtnervereins „Am Nocken“ e.V.,
da es leider immer mal wieder vorkommt, dass wir als Vorstand an säumige Zahlungen erinnern müssen, möchten wir auf diesem Wege noch einmal alle Mitglieder unseres Vereins auf folgende Regelungen aufmerksam machen:
• Die Beträge, die in Rechnung gestellt werden, sind in einer Summe zu überweisen. Teil- oder Ratenzahlungen werden nicht angeboten! Wir bitten zu bedenken, dass auch der Verein Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss, für die das Geld benötigt wird.
• Bei Erhalt der Jahresabrechnung oder der Aufnahmegebühr habt Ihr 14 Tage Zeit die Rechnung zu überweisen.
• Sollte nach 4 Wochen diese Rechnung nicht beglichen sein, versenden wir eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 8,-€ per Einschreiben.
• Sollte nach 2 Wochen diese Rechnung nicht beglichen sein, wird das Ganze an den Stadtverband Wuppertal weiter gegeben, der dann nach 2 Monaten die Kündigung, nach § 8 Ziffer 1 BKleingG, des Pächters in die Wege leitet.
Wir hoffen, dass wir den letzten Fall nicht erleben müssen und würden uns natürlich sehr freuen, wenn es zu keinen Mahnungen kommt. Denn die bedeuten für alle Beteiligten nur unnötige Kosten und Aufwand.
Sollte es einmal nicht möglich sein, die Rechnung zu bezahlen, bitten wir rechtzeitig darum, dass der Vorstand informiert wird, um ggf. eine individuelle Lösung zu finden.
Anträge
Hier findet Ihr den Link für die Antragsformulare zum Errichten und Anmelden eines Gerätehauses, Gewächshauses oder einem Bauantrag.
https://www.gartenfreunde-wuppertal.de/index.php?id=361
Downloads
Unter diesem Link findet Ihr auch die Vertragsunterlagen zum Pachtvertrag, der Gartenordnung 2008, die Ergänzung zur Gartenordnung 2013, der Ergänzung der Gartenordnung Spielgeräte und den Versicherungs - Merkblättern.