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Internes

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  • Aus gegebenem Anlass und um ein entspanntes Miteinander zu gewährleisten, möchten wir Euch bitten, Euch an die Ruhezeiten zu halten. Diese sind:

 

Montags - Samstags 13-15 Uhr und ab 20 Uhr

Sonntags - ganztägig!!! 

  • Aus Sicherheitsgründen wird gebeten die Tore gemäß den angegebenen Uhrzeiten auf den Schildern zu schließen!

  •  Wir möchten darauf hinweisen, dass Hunde in der Gartenanlage anzuleinen sind! Die Hundebesitzer sind, laut Satzung, dazu verpflichtet, den eigenen Garten so zu gestalten, dass der Hund nicht in die Nachbargärten gelangen kann! 

  • Das Fahren in der Gartenanlage ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt! Sollte der vereinseigene Parkplatz voll sein, nutzen Sie bitte die Stellplätze am Hippenhaus oder am Vereinsheim. Parken auf den Wegen ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Parken auf den markierten Sperrflächen ist untersagt.

  • Bitte beachtet, dass der halbe Weg mit zur eigenen Gartenpflege gehört und somit von Unkraut befreit werden muss.

  • Um ein gepflegteres, einheitlicheres Allgemeinbild zu präsentieren, möchten wir Euch bitten die Hecken auf ein angemessenes Maß zurück zu schneiden. 

  • Die Pflege und Instandhaltung der Eingangstörchen zu Euren Gärten obliegt den Pächtern. Sollten sich zwei Pächter ein Eingangstörchen teilen, so sind beide in gleichen Anteilen für die Pflege verantwortlich.

  • Wir bitten unsere neuen Mitglieder sich zeitnah bei ihren Nachbarn vorzustellen. Bei der Gelegenheit können Sie auch die Pflege der ggf. geteilten Hecke mit Ihrem Nachbarn absprechen.

  • Der Vorstand hat jederzeit das Recht ihren Garten zur Erfüllung satzungsgemäßer oder besonderer Aufgaben zu betreten, daher sehen sie bitte davon ab, den Zugang zu Ihrem Garten mit einem Schloss zu schützen. Ihre Laube dürfen sie selbstverständlich abschließen.

  • Das Betreten der anderen Gärten ist nur dem Vorstand gestattet, oder nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Pächter.

Liebe Gartenfreunde!

 

Wir möchten Euch bitten, den Vorstand Sonntags

mit Angelegenheiten die den Kleingarten betreffen

nur in absoluten Notfällen anzusprechen.

 

Auch wir möchten mal frei haben!

 

Bei Problemen könnt Ihr uns auch gerne unter der

Telefonnummer: 0202 / 732172

auf den Anrufbeantworter sprechen, uns unter

postfach@kgv-am-nocken.de

eine E-Mail senden oder

um 18.30 Uhr zu den jeweiligen Vorstandssitzung kommen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Der Vorstand!

Mahnungsprozedere

Liebe Mitglieder des Kleingärtnervereins „Am Nocken“ e.V.,

 

 

da es leider immer mal wieder vorkommt, dass wir als Vorstand an säumige Zahlungen erinnern müssen, möchten wir auf diesem Wege noch einmal alle Mitglieder unseres Vereins auf folgende Regelungen aufmerksam machen:

 

• Die Beträge, die in Rechnung gestellt werden, sind in einer Summe zu überweisen. Teil- oder Ratenzahlungen werden nicht angeboten! Wir bitten zu bedenken, dass auch der Verein Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss, für die das Geld benötigt wird.

• Bei Erhalt der Jahresabrechnung oder der Aufnahmegebühr habt Ihr 14 Tage Zeit die Rechnung zu überweisen.

• Sollte nach 4 Wochen diese Rechnung nicht beglichen sein, versenden wir eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 8,-€ per Einschreiben.

• Sollte nach 2 Wochen diese Rechnung nicht beglichen sein, wird das Ganze an den Stadtverband Wuppertal weiter gegeben, der dann nach 2 Monaten die Kündigung, nach § 8 Ziffer 1 BKleingG, des Pächters in die Wege leitet.

 

Wir hoffen, dass wir den letzten Fall nicht erleben müssen und würden uns natürlich sehr freuen, wenn es zu keinen Mahnungen kommt. Denn die bedeuten für alle Beteiligten nur unnötige Kosten und Aufwand.

 

Sollte es einmal nicht möglich sein, die Rechnung zu bezahlen, bitten wir rechtzeitig darum, dass der Vorstand informiert wird, um ggf. eine individuelle Lösung zu finden.

Kündigungsprozedere für Pächter

Wir benötigen von Euch eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift. Einen Vordruck hierfür gibt es auf unserer Homepage unter der Rubrik „Internes“ am Ende dieser Seite.

 

Die Kündigung gebt Ihr entweder einem der Vorstandsmitglieder oder ihr werft sie am Vereinsheim in den Briefkasten. Diese Kündigung senden wir dann an den Stadtverband und Ihr bekommt von uns eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Kündigung. Der Stadtverband setzt sich dann mit Euch in Verbindung, um einen Termin für die Wertermittlung zu finden. Sobald Ihr einen Termin habt, teilt ihn bitte einem der Vorstandsmitglieder mit. Der Stadtverband hat nämlich leider schon öfters vergessen, uns den Termin mitzuteilen. Zur Wertermittlung müsst ihr 100 € Bargeld für den Wertermittler mitbringen. Der Wertermittler ermittelt dann welche und wieviel Pflanzen ihr habt, Pflanzsteine, Wege, Terrassensteine, Randkantensteine, die Hütte - welchen Wert die einzelnen Dinge haben und auch der Zustand Eurer Hütte. Leider zählt hierbei auch jedes ungepflegte Beet, Tannen- und Laubbäume, Nusssträucher und alles was man nicht im Garten haben darf. Jeder wuchernde Haselnussstrauch kommt zum Beispiel mit 150 € in negativ in die Bilanz. Die Wertermittlung dauert ca. 1,5 – 2 Stunden. Danach dauert es ca. 3 bis 8 Wochen, bis wir das Ergebnis der Wertermittlung vorliegen haben. Sollte Eure Bewertung im negativen Bereich liegen, sprich der Garten ist so in schlechtem Zustand, dass alles Positive nicht ausreicht um das Negative aufzuwiegen, dann habt ihr 4 Wochen Zeit, die Liste der Auflagen zu beheben. Solltet Ihr dem nachkommen, wendet sich der Wert des Gartens in den positiven Bereich und der Verkauf an den neuen Pächter kann erfolgen. Solltet ihr nur zum Teil Auflagen erfüllen, bis der Garten bei 0 € liegt, dann gehen die weiteren Auflagen an den neuen Pächter über. Solltet Ihr gar keine Auflagen erfüllen, müsst Ihr den ermittelten, kompletten Negativbetrag als Strafe an den Stadtverband zahlen! Der neue Pächter übernimmt in beiden zuletzt genannten Fällen den Garten für 0 € und muss dafür die ganzen Auflagen erfüllen. Prinzipiell bekommt ihr für den Garten nur den Wert, den die Wertermittlung ergeben hat. Über den Hausstand und die Geräte, die Ihr an den neuen Pächter übergeben wollt, müsst Ihr mit dem neuen Pächter alles aushandeln. Will der neue Pächter Eure Sachen nicht haben, so seid Ihr verpflichtet, diese bei Schlüsselübergabe entfernt - respektive entsorgt zu haben. Wenn Ihr Interessenten aus Euerm Bekanntenkreis habt, die gerne den Garten haben möchten, so können diese gerne den Erfassungsbogen für die Warteliste ausfüllen und zur nächsten Vorstellungsrunde erscheinen. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese neuen Pächter in unsere Gartensiedlung passen.

 

Solltet Ihr Euch mit dem neuen Pächter einig geworden sein, dann machen wir mit Euch einen Termin für die Übergabe. Dazu benötigen wir von Euch alle Schlüssel sowohl für den eigenen Garten, als auch für die Gartenanlage – sowie auch Eure Zählerstände für Strom und Wasser. Natürlich gibt es dann noch einige Dokumente zu unterschreiben - aber dann habt Ihr das Prozedere überstanden und seid entlassen.

Anträge

Hier findet Ihr den Link für die Antragsformulare zum Errichten und Anmelden eines Gerätehauses, Gewächshauses oder einem Bauantrag.

https://www.gartenfreunde-wuppertal.de/index.php?id=361

 

Unter diesem Link findet Ihr auch die Vertragsunterlagen zum Pachtvertrag, der Gartenordnung 2008, die Ergänzung zur Gartenordnung 2013, der Ergänzung der Gartenordnung Spielgeräte und den Versicherungs - Merkblättern.

https://www.gartenfreunde-wuppertal.de/index.php?id=361

Downloads

Hier findet Ihr die Vordrucke für die Zählerstandserfassung, Kündigung der passiven Mitgliedschaft und Kündigung des Kleingartens:

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